Öffentlichkeitsinformation gemäß § 8a der 12. BImSchV

Information der Öffentlichkeit

gem. 8a und Anhang V der 12. BImSchV (Störfallverordnung)

Die Biogasanlage Reichersbeuern unterliegt als Betriebsbereich der unteren Klasse der Zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Die Anzeige nach § 7 Absatz 1 wurde der zuständigen Behörde am 13.07.2021 vorgelegt.

Betreiber:

Bauer BioEnergie GmbH
Edelbuchweg 9
82544 Egling

Anlage:

 Am Kranzer 7
 83677 Reichersbeuern
 Bad Tölz-Wolfratshausen

Flurnummer: Teilfläche aus 933 (Fahrsiloanlage), 933/3, 933/4 (Biogasanlage)

1. Bestätigung, dass der Betrieb den Vorschriften dieser Verordnung unterliegt und dass der zuständigen Behörde die Anzeige nach § 7 Absatz 1 vorgelegt wurde.

Die Bauer BioEnergie GmbH bestätigt hiermit, dass die Biogasanlage Reichersbeuern den Vorschriften der Störfallverordnung für Betriebe der unteren Klasse unterliegt.

Die Anzeige nach § 7 Absatz 1 der aktuellen Störfallverordnung ist am 13.07.2021 beim Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Abteilung Immissionsschutz, getätigt worden.

2. Verständlich abgefasste Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich.

Die Biogasanlage erzeugt im Rahmen einer regionalen Wertschöpfungskette Biogas aus folgenden Einsatzstoffen:

  • Pferdemist
  • nachwachsende Rohstoffe

Tätigkeiten im Betriebsbereich:

  • Einlagerung von Biomasse in Form von Silagen oder Wirtschaftsdüngern
  • Entnahme von Biomasse und Zugabe in den Fermentationsprozess (Vorgruben, Fermenter)
  • Pumpvorgänge zwischen den Einbringsystemen, Fermentern, Nachgär- und Lagerbehälter
  • Zwischenlagerung der vergorenen Gärreste
  • Entnahme der vergorenen Gärreste zum Weitertransport und/oder Ausbringung zur bedarfsgerechten Ausbringung als Wirtschaftsdünger auf landwirtschaftliche Flächen
  • Erzeugung von Biogas im gasdichten Fermentationssystem
  • Zwischenspeicherung des erzeugten Biogases im Gasspeichersystem
  • Verstromung des Biogases in Blockheizkraftwerken
  • Nutzung der Wärme zur Beheizung der Fermenter/ Nachgärer und Trocknung von Substraten/Schüttgüter

3. Gebräuchliche Bezeichnungen oder – bei gefährlichen Stoffen Sinne der Stoffliste in Anhang I Nummer 1 – generische Bezeichnung oder Gefahreneinstufung der im Betriebsbereich vorhandenen relevanten gefährlichen Stoffe, von denen ein Störfall ausgehen könnte, sowie Angabe ihrer wesentlichen Gefahreneigenschaften in einfachen Worten.

Der verwendete Stoff im Sinne der Störfallverordnung, der in relevanter Menge in der Anlage zum Einsatz kommt, ist Biogas. Die maximal vorhandene Menge an Biogas sind 9.774 m³. Dies entspricht bei einer Dichte von 1,22 kg/m³ 11.924 kg Biogas (Anhang I, Nr. 1.2.2, 12. BImSchV „Entzündbare Gase“ – Mengenschwelle: 10.000 kg).

Gefahreneigenschaften Biogas

Biogas ist ein wasserdampfgesättigtes Stoffgemisch, welches sich aus Methan und Kohlenstoffdioxid, sowie geringe Mengen an Schwefelwasserstoff und weiteren Spurengasen zusammensetzt. Störfallrelevant wirkt vor allem dessen Fähigkeit zur Bildung explosionsfähiger Gemische mit der Umgebungsluft. Hauptverantwortlich dafür ist der Bestandteil Methan (CH4), welches dem H-Satz 220 – extrem entzündbares Gas Kategorie 1, zuzuordnen ist. Biogas ist somit nach der Stoffliste Nr. 1.2.2 des Anhanges I der 12. BImSchV (Störfall-Verordnung) als entzündliches Gas, Kategorie 1 oder 2 einzustufen.
Biogas weist einen sehr geringen Anteil an Schwefelwasserstoff auf, welcher den folgenden H-Sätzen unterliegt: Einstufungen nach CLP Richtlinie 1272/2008:

  • H220: extrem entzündbares Gas
  • H330: akut toxisch
  • H400: gewässergefährdend

Im Hinblick auf die Gefahren ist bei Schwefelwasserstoff als Bestandteil von Biogas insbesondere das toxische Risiko zu berücksichtigen. Die sich durch den Stoff ergebenden Explosionsgefährdungen können dagegen vernachlässigt werden, da dessen Mengenverhältnis im Vergleich zu Methan sehr gering ausfällt.
Insgesamt bestehen für Biogas somit explosionstechnische und toxische Gefahren.

4. Allgemeine Informationen darüber, wie die betroffene Bevölkerung erforderlichenfalls gewarnt wird; angemessene Informationen über das Verhalten bei einem Störfall oder Hinweis, wo diese Informationen elektronisch zugänglich sind.

Die Alarmierung externer Kräfte (z. B. Feuerwehr, Polizei) erfolgt telefonisch über Notruf. Die Warnung der unmittelbaren Nachbarschaft erfolgt durch die Einsatzleitung der externen Stellen. Eine weitergehende Warnung erfolgt ggf. durch externe Einsatzkräfte (Feuerwehr, Polizei). Diese entscheiden auch über evtl. Durchsagen in lokalen Radiosendern.

Brände auf dem Betriebsbereich: Sollte es zu Bränden kommen, sind aufgrund der vorhanden Abstände zu den Nachbarn der Anlage keine gesundheitsschädlichen Auswirkungen zu erwarten. Sollte ein größerer Brandfall eintreten und Brandgase durch eine ungünstige Windsituation dennoch wahrnehmbar sein, ist es angeraten, geschlossene Räume aufzusuchen und die Fenster zu schließen. Auswirkungen durch Hitzeentwicklung im Brandfall sind auf das Anlagengelände beschränkt.

Explosion auf dem Betriebsbereich: Sollte es zu einer Explosion mit Biogas kommen, sind aufgrund der vorhanden Abstände zu den Nachbarn der Anlage keine gesundheitsschädlichen Auswirkungen zu erwarten.

Austritt von Gärsubstrat: Bei Austritt von Gärsubstrat sind keine direkten Auswirkungen auf die Nachbarschaft zu befürchten. Die gesamte Anlage ist mit einem Schutzwall umgeben, der im Havariefall ein Fassungsvermögen mindestens des größten Substratbehälters als Rückhalteraum aufweist.

5. Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Absatz 2 oder Hinweis, wo diese Information elektronisch zugänglich ist.

Die letzte Vor-Ort-Besichtigung des Betriebsbereichs fand am 18.11.2021 statt. Die nächste Vor-Ort-Besichtigung ist für November 2024 vorgesehen. Ausführliche Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan können bei der
Regierung von Oberbayern – Sachgebiet 50 – Technischer Umweltschutz eingeholt werden

Hausanschrift

Regierung von Oberbayern
Sachgebiet 50 – Technischer Umweltschutz
Maximilianstraße 39
80538 München

6. Einzelheiten darüber, wo weitere Informationen unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen eingeholt werden können.

Weitere Informationen unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen können eingeholt werden beim
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Untere Immissionsschutzbehörde
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz

Ansprechpartner bei der Firma Bauer BioEnergie GmbH ist Herr Georg Bauer – Tel.: 08171-41859-52.

(Stand: November 2021)